AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen- nachfolgend AGBen genannt gelten für alle Rechtsgeschäfte des Zauncenters Minden nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner nachfolgend Besteller genannt
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller schriftlich bekannt gegeben. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an das Zauncenter Minden absenden und innerhalb der Frist dort eingehen.
1.3 Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, Lieferanten und anderer Geschäftspartner haben keine Gültigkeit. Sollten Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die den angestrebten Zweck weitgehend erreichen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Ein Vertrag mit dem Zauncenter Minden kommt nach Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots des Bestellers erst mit schriftlicher Bestätigung durch das Zauncenter zustande.
2.2 Schriftliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In Prospekten, Zeitungsinseraten, Katalogen usw. enthaltene Angaben sind unverbindlich und stellen kein Vertragsangebot dar.
2.3 Telefonische oder mündliche Abänderungen des Angebots oder der Bestellung bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferzeit
3.1 Die in unseren Angeboten und Bestätigungsschreiben genannten Lieferfristen sind nur annähernd, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Vertrags im Falle einer vereinbarten Anzahlung mit Eingang dieser Zahlung beim Zauncenter Minden.
3.2 Nimmt der Besteller unberechtigterweise die Ware nicht ab, ist das Zauncenter Minden unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens eine Pauschale in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Bei Retouren, gleich aus welchem Grund, sind wir zur Deckung unserer entstandenen Kosten ohne Nachweis der tatsächlichen Höhe berechtigt, 30% von der Kaufsumme einzubehalten bzw. vom Besteller zu fordern, wobei auch insofern dem Besteller der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
3.3 Ist ein Festhalten am Vertrag infolge der Lieferungsverzögerung nicht mehr zuzumuten, sind beide Vertragsparteien berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Gerät das Zauncenter Minden mit seinen Lieferungen in Verzug, hat der Besteller dem Zauncenter eine angemessene Nachfrist, von mindestens einem Monat zu setzten. Nach Ablauf der Frist kann er vom Vertrag zurücktreten. Einen Ersatz des Verzugsschadens kann der Besteller nur verlangen, wenn dem Zauncenter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Gleiches gilt für Schadenersatz statt der Leistung.
3.5 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungspersonen geht die Sachgefahr auf den Besteller über. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die in der Risikosphäre des Bestellers liegen, geht die Sachgefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware versandbereit ist.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem im bestätigten Angebot genannten Betrags zzgl. Der MwSt. von derzeit 19%. Die Preise verstehen sich bei Abholung in Minden, soweit nicht Versandkosten gesondert abgerechnet wurden. Im Falle der Versendung der Ware erstreckt sich die Kostentragungspflicht auch auf zusätzliche Transportkosten wegen Ausfuhrerschwernissen und evtl. Standzeiten.
4.2 Stimmen die vom Kunden genannten und Vertragsrundlage gewordenen Abmessungen oder sonstigen Daten nicht mit dem tatsächlichen Verhältnissen überein, ist das Zauncenter Minden berechtigt den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
4.3 Im Falle der Durchführung von Montagearbeiten, werden die anfallenden Kosten nach Erfahrungswerten bei normalen Bodenverhältnissen festgelegt. Sie beinhalten keine unvorhersehbaren Zusatzarbeiten. Wird aufgrund dessen weiterer Arbeitsaufwand, als im Angebot genannt fällig, sind diese Mehrkosten gesondert zu vergüten.
4.4 Sämtliche Rechnungen sind sofort, ohne jeden Abzug, bei Abholung oder Anlieferung der Ware fällig. Im Falle der Durchführung von Montagearbeiten, ist das angefallene gesamte Entgelt nach Abschluss der Arbeiten an die Mitarbeiter des Zauncenters Minden zu zahlen. Die Mitarbeiter besitzen Geldempfangsvollmacht. Im Falle des Versendungskaufs ist der Kaufpreis in bar oder per Nachnahme zzgl. Eine Nachnahmegebühr von 25,- EUR an die Spedition zu zahlen.
4.5 Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht Zauncenter Minden ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5%, bei gewerblichen Bestellern 8%, über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu. Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers ist das Zauncenter Minden nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht dem Zauncenter Minden als pauschalisiertem Schadenersatz einen Betrag von 25% des brutto Rechnungsbetrags zu. Das Recht der Geltendmachung eines noch darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.
4.7 Kostenvoranschläge die im Auftrag des Bestellers z.B. für Versicherungen erstellt werden, werden mit einem Betrag von 50,- EUR in Rechnung gestellt, der im Falle der Auftragserteilung mit den dann abzurechnenden Kosten verrechnet wird.
5. Annahmeverzug
Der Besteller ist zur rechtzeitigen Abnahme der bestellten Ware verpflichtet.
5.1 Im Fall des Verzugs ist das Zauncenter Minden nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht dem Zauncenter Minden als pauschalisiertem Schadenersatz einen Betrag von 25% des brutto Rechnungsbetrags zu. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens bleibt dem Besteller, die eines höheren Schadens bleibt dem Zauncenter Minden vorbehalten.
5.2 Lässt der Besteller die gelieferte Ware nicht abladen, oder nimmt er die gelieferte Ware nicht ab, so ist das Zauncenter Minden berechtigt, die Ware auf Risiko des Bestellers abladen zu lassen oder ihn mit Koste des vergeblichen Transports und den Folgekosten zu belasten. Die Fa. Zauncenter Minden ist im Falle der Verweigerung der Abnahme auch berechtigt, die bestellte Ware auf Kosten des Bestellers einlagern zu lassen.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mir der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Sendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzuge der Annahme ist. Dies gilt auch bei Rücksendung der bestellten Ware.
7. Gewährleistung
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
7.1 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder Rückgängigmachung der Vertrages ( Rücktritt ) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktritt zu.
7.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Sachmängelanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.3 Legt der Besteller Pläne vor, nach denen vom Zauncenter Minden gearbeitet werden soll, so nimmt das Zauncenter die Richtigkeit der Pläne ohne eigene Prüfung an. Stellt sich später die Unrichtigkeit der Pläne heraus, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Besteller zu tragen.
7.4 Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt, für den Fall, dass der Besteller Unternehmer ist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7.6 Das Zauncenter Minden haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Zauncenter Minden ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.
8.1 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Zauncenter Minden einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Das Zauncenter Minden ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorherigen Absätzen dieser Bestimmungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8.2 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Zauncenter Minden bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Das Zauncenter Minden nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Erziehung der Forderung ermächtigt. Das Zauncenter Minden behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Übersteigt der Wert der für das Zauncenter Minden bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist das Zauncenter Minden auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
8.3 Nimmt das Zauncenter Minden in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechtes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Die Be-und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Zauncenter Minden. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Zauncenter Minden nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt das Zauncenter Minden an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Zauncenter Minden gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Zauncenter Minden nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art nach unserer Wahl das Amtsgericht Minden oder das Landgericht Bielefeld, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
10. Datenschutz, anzuwendendes Recht
Der Besteller willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Dies gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Alle vom Zauncenter Minden erstellten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Für die zwischen dem Zauncenter Minden und den Bestellern geschlossenen Verträge ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. UN Kaufrecht gilt nicht.
11. Elektro- und Bodenarbeiten
Das Zauncenter Minden führt keine Elektroarbeiten aus. Montage und Anschluss von elektrischen Geräten/ erfolgt daher durch Drittfirmen im Auftrag und für Rechnung des Bestellers. Dasselbe gilt für Boden-, Pflaster-, und sonstige Arbeiten, die über die reine Montage der bestellten Ware hinausgehen.
12. Vertragsschluss
12.1 Versand
Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware die vom Besteller mitgeteilte Adresse gegen Zahlung der angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Wünscht der Besteller eine besondere Art der Versendung, hat er die anfallenden Mehrkosten zu tragen.
12.2 Zahlung
Bei Zahlung des Kaufpreises per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Abschluss des Kaufvertrags. Bei Zahlung per Nachnahme ist der Besteller verpflichtet den Kaufpreis nebst den pauschalen Nachnahmekosten von 25,- EUR bei Warenlieferung zu zahlen. Bei Zahlung per Vorkasse ist der Besteller verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich auf das Bankkonto der Fa. Zauncenter Minden zu überweisen.
12.3 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die Gewährleistung. Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, hat der Besteller unverzüglich Schadenmeldung ggü. dem Frachtführer zu machen. Sonstige erkennbare Transportschäden sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware dem Onlineshop gegenüber schriftlich geltend zu machen. Der Onlineshop haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte ohne schriftliches Einverständnis erlischt der Gewährleistungsanspruch.
12.4 Haftung
Siehe dazu unter 7.6
12.5 Copyright
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13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann rückwirkend eine inhaltlich mögliche Regelung, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.